Johannes Koll

Arthur Seyß-Inquart und die deutsche Besatzungspolitik in den Niederlanden (1940—1945)

 

Wien, Köln, Weimar
Böhlau
2015
691 S.
€ 59,90

 

Habilitationsschrift [2013], Universität Wien

 

Rezensent: Martin Moll

Historicum, N. F. III—IV, 6—11

Amtseinführung von Arthur Seyß-Inquart als Reichskommissar in den Niederlanden, 29. Mai 1940, Binnenhof, Den Haag. Bild: Nationaal Archief, Wikimedia Commons

Arthur Seyß-Inquart (links vorne) beim Begräbnis des ehemaligen Kaisers Wilhelm II., Doorn, Niederlande, 9. Juni 1941, neben ihm Generalfeldmarschall August von Mackensen. Bild: Bundesarchiv, Bild 183-L19106 / Fritz / CC-BY-SA 3.0

Noch bis gegen Ende des vorigen Jahrtausends wäre angesichts der damals dominierenden Strömungen der Geschichtswissenschaft eine durch eine Biographie erlangte Habilitation kaum vorstellbar gewesen. Doch dann erschienen gerade zu Protagonisten des ns-Regimes wichtige einzel- und gruppenbiographische Studien, sodaß sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß das biographische Genre eine wertvolle Ergänzung strukturgeschichtlicher Ansätze darstellt — insbesondere dann, wenn die untersuchte Person nicht isoliert, sondern als Produkt ihrer Zeit verstanden wird. Daß entsprechende Habilitationen wieder problemlos möglich sind, zeigt die hier vorzustellende Arbeit, für die ihrem Verfasser die Lehrbefugnis für Neuere und Neueste Geschichte verliehen wurde.

Die Studie wurde 2013 an der Universität Wien als Habilitationsschrift eingereicht und für den Druck um ein Kapitel erweitert, in dem es um den letzten Lebensabschnitt des Protagonisten geht, der im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46 angeklagt, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Einleitend gibt Koll seine bewußte Entscheidung für den biographischen Ansatz bekannt, fügt jedoch kalmierend hinzu, er wolle Interaktionen zwischen Person und Struktur aufzeigen. Es gehe um die Schwerpunkte der Amtsführung Seyß-Inquarts, sein politisches Selbstverständnis und seine Handlungsspielräume, insbesondere um deren Sichtbarwerden im Umgang mit Vorgaben von oben. Der Charakter des NS-Systems war laut Koll von individuellen Funktionsträgern mitgeprägt und Seyß-Inquart bestimmte als Reichskommissar de facto die deutsche Besatzungspolitik in den Niederlanden (13, 16). In ihrer sehr allgemeinen Form wird man diesen Aussagen nicht widersprechen.

Der in Mähren geborene Arthur Seyß-Inquart (1892—1946) ist neben Ernst Kaltenbrunner einer der wenigen österreichischen NS-Täter und -Führungspersonen, die bis heute einen gewissen Bekanntheitsgrad haben und in Schulbüchern für den Geschichtsunterricht Erwähnung finden. Dabei steht die zeitlich erste von drei Funktionen Seyß-Inquarts, die Koll behandelt, im Zentrum: Seine Rolle als Wegbereiter des ›Anschlusses‹ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 — ein Prozeß, zu dem Seyß-Inquart als scheinbar honoriger Repräsentant des ›nationalen Lagers‹ sowie als vorgeblich neutraler Vermittler zwischen diesem und der Regierung von Bundeskanzler Kurt Schuschnigg wichtige Beiträge lieferte. Schuschnigg, so diese Sichtweise, erkannte zu spät, daß Seyß-Inquart wie der Wolf im Schafspelz der Unterminierung des Staatsapparats durch österreichische Nationalsozialisten Tür und Tor öffnete und von Berlin aus gelenkt wurde. Hierfür wurde Seyß-Inquart nach dem ›Anschluß‹ mit dem Posten des Regierungschefs in einem als Übergangslösung konzipierten Kabinett belohnt; nachdem diese Aufgabe erledigt war, trat Seyß-Inquart im Oktober 1939 ein weiteres Amt, jenes des stellvertretenden Generalgouverneurs im eroberten Rumpfpolen, an, bevor er im Mai 1940 zum Reichskommissar der soeben durch die deutsche Wehrmacht besetzten Niederlande avancierte. Dieses Amt sollte er bis zum Kriegsende ausüben.

Dieser alles andere als unbedeutende Mann hat zwar bereits die Aufmerksamkeit von Biographen und von Historikern der Besatzungszeit geweckt, eine fundierte und umfassende, auf dem aktuellen Stand befindliche Lebensbeschreibung fehlt jedoch. Man wird es daher begrüßen, daß sich Koll dieser Aufgabe gestellt hat. Nicht nötig wäre gewesen, die Relevanz Seyß-Inquarts künstlich zu steigern: Koll macht viel Aufhebens um den Umstand, daß Hitler den Reichskommissar in seinem politischen Testament zum Außenminister ernannte. Diese Beförderung blieb folgenlos, da der neue Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz, die von Hitler festgelegte Kabinettsliste nur teilweise übernahm; Seyß-Inquart wurde nicht berücksichtigt. Mit dieser auf dem Papier gebliebenen Beförderung hängt Kolls Einschätzung zusammen, Seyß-Inquart habe unter den ›Ostmärkern‹ die steilste Karriere im NS-Staat gemacht (13). Die Fragwürdigkeit dieses Urteils beruht darauf, daß Koll auf Vergleiche mit anderen Karrieren verzichtet; nach meiner Auffassung war zumindest der Oberösterreicher Ernst Kaltenbrunner, der im Januar 1943 zum Chef des mächtigen Reichssicherheitshauptamtes ernannt wurde, ebenso erfolgreich wie Seyß-Inquart.

Wie der Buchtitel ausweist, steht Seyß-Inquarts holländische Periode im Mittelpunkt. Nur hier und zum ersten Mal in seiner stationenreichen Karriere war Seyß-Inquarts Stellung führerunmittelbar, sodaß diese fünf Jahre besonders reichhaltige Aufschlüsse über das Wirken eines ns-Schreibtischtäters versprechen (15). Koll relativiert dies freilich durch seine These, der Sprung in die erste Reihe sei Seyß-Inquart erst durch seine Ernennung zum Reichsaußenminister gelungen. Den Reichskommissar in den Niederlanden deutet Koll als Vertreter von Zwischengewalten bzw. Zwischeninstanzen, die das NS-Regime prägten. Ob dieses Konzept von Nutzen ist, scheint zweifelhaft. Im Grunde bezeichnet es wenig mehr als die banale Tatsache, daß jeder moderne Staat über einen in sachlicher und territorialer Hinsicht hierarchisch aufgebauten Verwaltungsapparat verfügt. Da sowohl die Reichskommissare in den Niederlanden und in Norwegen als auch die Reichsminister Hitler direkt unterstanden, läßt sich aus den Formalien der Amtsstellungen keine Aussage über die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur ersten Reihe ableiten. Und welche Außenpolitik hätte ein Außenminister Seyß-Inquart im Mai 1945 betreiben sollen? Das fruchtlose Herumreiten auf der ersten oder zweiten Reihe bzw. das Konstrukt der Zwischengewalten führt Koll zu dem wenig hilfreichen Fazit: »In diesem Sinn stellt die Beschäftigung mit ›Zwischeninstanzen‹ eine wichtige Ergänzung zu Forschungen über die Spitzenfiguren und zur Erforschung der Massenbasis des Dritten Reiches dar, um die politisch-gesellschaftliche Totalität des nationalsozialistischen Systems erfassen zu können« (19).

Plausibler ist Kolls weiteres Argument für seine Einstufung des Reichskommissars als Zwischengewalt: Er war zwar oberster Vertreter des Reiches ›in den besetzten niederländischen Gebieten‹, wie sein Titel mit Rücksicht auf das nicht von der Wehrmacht besetzte holländische Kolonialreich lautete, er mußte allerdings das Tätigwerden diverser Reichs- und Parteiinstanzen in seinem Herrschaftsgebiet hinnehmen und war lediglich in einem von Fall zu Fall unterschiedlichen Ausmaß in der Lage, diese außerhalb des Reichskommissariats angesiedelten oder bestenfalls lose an dieses angebundenen Instanzen seiner Kontrolle zu unterstellen. Ein nicht geringer Teil des Buches behandelt genau diese Frage der Machtdurchsetzung gegen Konkurrenten.

Es mangelt jedenfalls nicht an Umständen, die eine Beschäftigung mit Seyß-Inquart lohnend machen: Seine Karriere mit ihren Etappen in Österreich, Restpolen und den Niederlanden war eine transnationale, wenngleich vor dem Hintergrund der ns-Besatzungspolitik keine einmalige. Seyß-Inquart glückte diese Karriere als »Quereinsteiger aus der Ostmark« (17), dem eine Hausmacht fehlte, zumal er erst 1938 der NSDAP sowie der SS beitrat und somit keineswegs den Status eines ›Alten Kämpfers‹ in Anspruch nehmen konnte. Seyß-Inquart überragte intellektuell zweifellos den Durchschnitt der NS-Elite; von ihm sind zahlreiche — noch während des Krieges gedruckte — Reden und Schriften erhalten, die über die üblichen propagandistischen Aussagen hinaus interessante Beiträge zum Europa-Diskurs des Nationalsozialismus enthalten. Daraus leitet sich Kolls Forschungsfrage ab, ob es sich bei Seyß-Inquart um einen ideologischen Fanatiker oder um den Vertreter eines pragmatischen Kurses handelte und welche Position er im Reigen der NS-Täter und der ihnen gewidmeten, umfangreichen Forschungsanstrengungen einnimmt. Aufgrund von Seyß-Inquarts Positionen in Polen und den Niederlanden verspricht die Beschäftigung mit ihm nicht zuletzt einen Vergleich der deutschen Besatzungspolitik in Ost- und Westeuropa sowie eine Antwort auf die häufig gestellte Frage, ob Seyß-Inquart und sonstige ›Ostmärker‹ anders als Funktionäre aus dem Altreich agierten. Diese von Koll in der Einleitung angekündigten Aspekte (18) werden allerdings im weiteren Verlauf der Studie marginalisiert, da ihre Behandlung den Übergang von einem einzel- zu einem gruppenbiographischen Ansatz erfordert hätte.

Während Seyß-Inquarts publizistische und rednerische Aktivitäten gut dokumentiert sind, steht es um alle übrigen Quellengattungen eher trist: Für das Privatleben gibt es kaum Quellen, ein Tagebuch hat Seyß-Inquart nie geführt und die meisten Protokolle seiner Besprechungen sind verloren, da sie zusammen mit weiteren Quellen einer Aktenvernichtungsaktion im Mai 1945 zum Opfer fielen. Immerhin lassen sich die Lücken teilweise durch Ersatzüberlieferungen schließen. Schwerer dürfte ins Gewicht fallen, daß Seyß-Inquart schon bei Zeitgenossen als introvertiert, als großer Schweiger galt (24) — er hielt zwar viele öffentliche Reden, blieb jedoch selbst gegenüber engen Mitarbeitern verschlossen. Selbstredend hat Koll die Forschungsliteratur, vor allem das ganze Bibliotheken füllende Schrifttum zur Besatzungszeit in den Niederlanden, ausgewertet.

Die Themenauswahl richtet sich freilich, wie Koll freimütig bekennt, unter anderem danach, »inwieweit aussagekräftiges Quellenmaterial überliefert ist« (24). Erfaßt werden sollen die zentralen Politikfelder Seyß-Inquarts, wozu es im kurzen Abschnitt »Methodische Aspekte« etwas nebulös heißt: »Sofern die Quellenlage es zulässt, werden bei einzelnen seiner Tätigkeitsfelder gelegentlich auch politische Anliegen und berufliche Ambitionen, die nicht in formelle Zuständigkeiten mündeten oder nicht einmal realisiert worden sind, unter systematischen Gesichtspunkten untersucht — stellen doch Potenzialität, Optionalität und eine prinzipielle Offenheit historischer Situationen neben der feststellbaren Faktizität Kategorien dar, die Seyß-Inquarts Denken und Handeln nachweisbar beeinflusst haben.« Weniger hochtrabend könnte man dies als ein Plädoyer für eine Was-wäre-gewesen-wenn-Geschichtsschreibung deuten, doch ist dies müßig, da Koll darauf nicht mehr zurückkommt. Da es »eine klar definierte, genuin biografische Methode« nicht gebe (26), empfehle sich ein Quellen- und Methodenmix: »In diesem Sinn kommen in den Kapiteln dieser Arbeit verschiedene Methoden zur Anwendung: Ansätze der Rechts-, Verfassungs- und Institutionengeschichte werden ebenso zur Geltung gebracht wie die Analyse von Netzwerken und machtpolitischen Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Niederlande […] In ihrer Gesamtheit verspricht die Anwendung dieser geschichtswissenschaftlichen Methoden ein empirisch abgesichertes Profil von Reichskommissar Arthur Seyß-Inquart« (27). Die Methoden der Rechtsgeschichte stehen in dieser Aufzählung nicht ohne Grund an erster Stelle: Zu Kolls bevorzugten Quellen gehört das Verordnungsblatt für die besetzten niederländischen Gebiete, in dem die Rechtsetzungsakte Seyß-Inquarts und seiner hierzu befugten Mitarbeiter publiziert wurden. Nicht immer wird hinreichend deutlich, daß diese Quelle zwar Rückschlüsse auf die Absichten der Besatzungsmacht gestattet, nicht zwingend jedoch auch auf deren faktische Um- und Durchsetzung. Dies gilt vor allem für die eher randständig behandelte Wirtschaftspolitik — ein Gebiet, auf dem sich zwar so gut wie alles verordnen ließ, ohne damit ökonomische Gesetze außer Kraft setzen zu können.

Im Grunde hält sich die Verbeugung des Autors vor modischen theoretischen Erörterungen in Grenzen, er liefert nach wenigen Seiten das angekündigte empirisch abgesicherte Profil Seyß-Inquarts — nicht nur für dessen holländische Periode, wenngleich alles Übrige kaum mehr als die Vorgeschichte darstellt und entsprechend knapp, gestützt auf die Sekundärliteratur, abgehandelt wird. Koll ist sich im Klaren darüber, daß er Antworten auf die keineswegs triviale Frage liefern muß, wie Seyß-Inquart zum Nationalsozialismus fand und was ihn sowie seine politischen Positionierungen vor dem Mai 1940 charakterisierte. Auszuschließen ist eine völkische und/oder NS-affine Prägung durch das Elternhaus — eher traf das Gegenteil zu — und auch antisemitisches Gedankengut war dort nicht virulent. Seyß-Inquarts Teilnahme am Ersten Weltkrieg hielt sich im üblichen Rahmen; offen muß bleiben, ob ihn der folgende Verlust seiner mährischen Heimat beeinflußte. Dagegen spricht, daß er während der zwanziger Jahre unauffällig blieb; erst zu Beginn der dreißiger Jahre rückte Seyß-Inquart nachweislich an den äußersten rechten Rand des politischen Spektrums, ab 1932 unterstützte er Bestrebungen zur Bündelung der zersplitterten Rechten in Österreich und ab 1934 ist bei ihm — einigermaßen abrupt — ein völkisches Politikverständnis nachweisbar. Eine Erklärung für diese keineswegs vorhersehbare Entwicklung muß Koll mangels Quellen schuldig bleiben, wenngleich er auf Seyß-Inquarts eigene, in der Nürnberger Haft gegebene und folglich unter quellenkritischen Gesichtspunkten problematische Begründung verweist, wonach ihn das Österreich im Vertrag von Saint Germain 1919 auferlegte Anschlußverbot radikalisiert habe.

Während der dreißiger Jahre bildete der Anschluß-Gedanke den Fixpunkt im Leben Seyß-Inquarts, nunmehr erfolgreicher Rechtsanwalt in Wien. Wie dargelegt, war ihm die Rolle des konsensbereiten, gemäßigten Anschluß-Befürworters zugedacht, der sein Ziel ausschließlich auf einem strikt legalen Weg — was immer das heißen mochte — zu verwirklichen trachtete. Für diese Position hat sich der unglückliche Begriff der ›evolutionären‹ Lösung eingebürgert; wenn er überhaupt Sinn macht, bezeichnet er die Gegenposition zum gewaltsamen Umsturz im Stil des NS-Juliputschs von 1934, bei dem Seyß-Inquart keine Rolle spielte. Was ihm genau vorschwebte, ist unklar — sicher ist, daß es nicht jene Lösung war, die im März 1938 zustande kam. Er versuchte vergeblich, den Einmarsch deutscher Truppen zu verhindern und bemühte sich danach um die Bewahrung der letzten Reste österreichischer Selbstständigkeit — nicht zuletzt im eigenen Interesse.

Seyß-Inquart arrangierte sich freilich schnell mit den neuen, mit seinen ursprünglichen Vorstellungen keineswegs harmonisierenden Verhältnissen und machte ab dem März 1938 den Nationalsozialismus zum zentralen »Bezugspunkt seines gesamten politischen Denkens und Handelns« (59). Koll — wir erinnern uns an sein Plädoyer für Optionalität — fragt sich allerdings nicht, was Seyß-Inquart stattdessen hätte tun sollen. Seine Rolle bei der Eingliederung der ›Ostmark‹ in das Großdeutsche Reich wird, ohne Neues zu bieten, anhand der Sekundärliteratur geschildert. Rund ein Jahr nach dem ›Anschluß‹ und nach Erledigung der ihm übertragenen Überleitungsaufgaben geriet Seyß-Inquarts Karriere in eine Sackgasse, aus der ihn die Entsendung nach Polen nicht herausholte, denn dort war ihm als Stellvertreter des machtbewußten Generalgouverneurs Hans Frank bloß eine subalterne Rolle zugewiesen, aus der er wegstrebte. Konsequenterweise bewarb sich der mittlerweile 48jährige, seit einem Sportunfall hinkende Seyß-Inquart im Mai 1940 um einen Fronteinsatz — laut Koll wohl wissend, daß ihm diese Bitte verwehrt werden und man für ihn stattdessen eine neue Aufgabe finden würde.

Eigentlich wäre an dieser Stelle die Bühne bereit für Seyß-Inquarts Ernennung zum Reichskommissar in Den Haag, doch Koll unterbricht hier die Chronologie und setzt mit einer 40seitigen Übersicht der deutschen Besatzungsherrschaft in den Niederlanden fort. Er teilt diese Zeitspanne in vier Phasen: Werben für den Nationalsozialismus (Mai 1940 bis Februar 1941), Verhärtung (Februar 1941 bis März 1943), weitere Radikalisierung (März 1943 bis September 1944) und Verfall der deutschen Herrschaft (September 1944 bis Mai 1945). Wie unschwer ersichtlich, geht es darum zu betonen, wie sich Seyß-Inquarts — anfänglich von Hitler gebilligte, ja dezidiert gewünschte — Politik des Entgegenkommens und Werbens um eine freiwillige Selbstnazifizierung der als germanisch geltenden Niederländer Schritt für Schritt ins Gegenteil, in eine primär auf Repression und Zwang setzende Politik, verkehrte. Dieser phasenorientierte Abriß der Besatzungsgeschichte und der Rolle Seyß-Inquarts in ihr bietet zwar nichts Neues, er erleichtert jedoch das Verständnis der folgenden Ausführungen.

Es folgt ein kurzes Kapitel über die Ernennung Seyß-Inquarts zum Reichskommissar, das interessant ist, weil es aufzeigt, daß es zum einen keine ernsthaften Konkurrenten für den neugeschaffenen Posten gab und Seyß-Inquart zum anderen in den Augen der Reichsführung und des Diktators als der ideale Kandidat für die in den Niederlanden anstehenden Aufgaben galt, obwohl sich bis zum Mai 1940 keinerlei Verbindungen zwischen dem Reichskommissar und Holland feststellen lassen. Bis dahin hatte sich Seyß-Inquart lediglich zu politischen Fragen Ost- und Südosteuropas zu Wort gemeldet, der Westen lag außerhalb seines Wahrnehmungshorizonts.

Die folgenden rund 450, durch einige Abbildungen aufgelockerten Seiten bieten ein halbwegs vollständiges Panorama der deutschen Besatzungspolitik in den Niederlanden sowie der Rolle des Reichskommissars. Nach einem Überblick zu »Grundlagen und Grenzen von Seyß-Inquarts Machtstellung« (Kapitel 5) folgen neun weitere Abschnitte, die unter anderem die Themen Nazifizierung und Gleichschaltung, Beziehungen zu einheimischen Kollaborateuren, die Verfolgung von Juden, Sinti und Roma, die Bekämpfung des Widerstandes, die Wirtschafts- und Kulturpolitik, den Europa- und Abendlanddiskurs sowie die letzten Kriegsmonate zum Gegenstand haben. Ohne wirklich Neues, geschweige denn Sensationelles zu enthalten, bieten diese Kapitel solide Informationen über den Verlauf der Besatzungsgeschichte.

Naturgemäß ist Koll bestrebt, die Bedeutung seines Protagonisten bei jeder Gelegenheit herauszustreichen, wobei er da oder dort ein wenig über das Ziel hinausschießt und Binsenweisheiten als wichtige Erkenntnisse präsentiert. Es versteht sich beispielsweise von selbst, daß Seyß-Inquart den liberalen Konstitutionalismus der Niederlande — die Königin befand sich im Exil in London — durch eine NS-kompatible Rechtsordnung ersetzte (190) und auch der Umstand, daß der Reichskommissar die Begnadigung eines zum Tode verurteilten Trotzkisten ablehnte, kann kaum überraschen (184).

Interessanter ist Kolls folgende Beobachtung: »Entscheidend für Seyß-Inquarts Verständnis nationalsozialistischer Politik waren demnach nicht politische Kategorien wie ›Staat‹ und ›Regierungsform‹, sondern ethnische Vorstellungen von ›Volk‹ und ›Rasse‹« (197). Koll deutet dies als Manifestation von Seyß-Inquarts durch seine Ideologie geprägten Denkweise, die er selbst dort als rassistisch einstuft, wo es um nicht mehr geht als die Konstatierung einer ›in ethnischer und sprachlicher Hinsicht‹ gegebenen Verwandtschaft zwischen Deutschen und Niederländern. Zumindest wenn es um die Sprachen geht, hat dies nichts mit Rassismus zu tun, sondern entspricht den Befunden der Linguistik. Man könnte auch fragen, ob überhaupt die Ideologie ausschlaggebend war oder Seyß-Inquart nicht einfach sämtliche Argumente ins Treffen führte, die geeignet schienen, den Holländern das Leben unter deutscher Besatzung und ihre Zukunft in einem von Deutschland geführten Großreich als annehmbar zu verkaufen — allzu viele Argumente standen Seyß-Inquart ja nicht zur Verfügung, um sein Ziel, den Holländern ein Angebot zur freiwilligen Übernahme des deutschen bzw. nationalsozialistischen Modells zu machen, erreichen zu können. Eine solche pragmatische Interpretation verträgt sich ohne weiteres mit Kolls Urteil, es habe sich beim Reichskommissariat um eine »ideologisierte Besatzungsverwaltung« gehandelt, »die sich aus missionarischem Bekehrungseifer speiste« (202). Ideologie hin oder her: Warum hätte Seyß-Inquart auf die Verwendung der sich anbietenden Argumente (Verwandtschaft usw.) verzichten sollen, wenn laut Koll gilt: »Bis in die späten Phasen der deutschen Besatzung des Landes hinein glaubte Seyß-Inquart an die Möglichkeit, die Niederländer doch noch von der Idee des Nationalsozialismus zu überzeugen« (212).

Koll liefert zahlreiche Hinweise darauf, daß Seyß-Inquart trotz seiner gefestigten ns-Ideologie immer dann vorsichtig und pragmatisch handelte, wenn allzu forsches Vorpreschen unerwünschte Nebenwirkungen zu zeitigen drohte. So heißt es, Seyß-Inquart sei »für einen rigorosen Kurs in der Judenverfolgung« eingetreten, er wollte jedoch die Frage getaufter Juden vorsichtig angehen, um die niederländischen Kirchen »aus taktischen Gründen« ruhig zu stellen — eine Strategie, die umso schärfer hervortritt, als sie mit dem von derlei Rücksichten unbeeindruckten »antisemitischen Aktionismus des SS-Komplexes« kollidierte (266). An anderer Stelle liest man ebenfalls mit Bezug zur Judenverfolgung: »Ideologiehörigkeit und Utilitarismus gingen Hand in Hand« (326).

Generell bescheinigt Koll dem Reichskommissar, daß er »den Gleichschaltungsprozess an bestimmten Punkten nicht rigide, sondern mit politischer Flexibilität gestaltete« (271). Seyß-Inquart wurde sein situationselastisches Vorgehen seitens der NS-Führung nur ausnahmsweise als unangebrachte Weichheit angelastet; vielmehr galt er als versierter Taktiker und deshalb als unerreichtes Vorbild für andere NS-Besatzungsfunktionäre, denen Seyß-Inquarts Eigenschaften fehlten. Beachtung verdient eine Mitte 1944 vor HJ-Führern gehaltene (noch im selben Jahr gedruckte!) Rede Seyß-Inquarts: Der Reichskommissar gab unumwunden zu, die deutschen Besatzer würden sich wegen ihres Hangs zur Einmischung und Schulmeisterei allerorten unbeliebt machen (273).

Das Spannungsverhältnis zwischen solchen realistischen Einsichten und dem von Koll postulierten missionarischen Bekehrungseifer durchzieht das Buch wie ein roter Faden, es wird jedoch nicht aufgelöst. Koll zeichnet seinen Titelhelden keineswegs als weltfremden Träumer, man gewinnt jedoch den Eindruck, daß die differenzierten Befunde letztlich in ein bemüht negatives Gesamtbild eingebaut werden sollen. Deutlich wird dieses wohl außerwissenschaftlich motivierte Bemühen anläßlich der Schilderung von Seyß-Inquarts Rolle bei der Judenverfolgung, der in den Niederlanden ein besonders hoher Prozentsatz der jüdischen Bevölkerung zum Opfer fiel. Unstrittig ist, daß Seyß-Inquart die meisten antisemitischen Maßnahmen billigte, sie unterstützte und für sie als oberster Vertreter des Reiches in den Niederlanden die Hauptverantwortung trug, zumal er »einen erheblichen persönlichen Anteil an der juristischen Fundierung und propagandistischen Verschleierung der Judenverfolgung« hatte (374). Weniger konsensfähig und durch die Befunde dieses Buches keineswegs gestützt sind Kolls vielfache Behauptungen, Seyß-Inquart sei ein »antisemitischer Hardliner« gewesen (353), er habe nicht bloß Dienst nach Vorschrift getan, sondern sei die treibende Kraft der Judenverfolgung gewesen, die er zu einem Kernanliegen seiner Tätigkeit erhoben habe (375), er habe die Entfernung der jüdischen Bevölkerung zu einem »Herzstück« seiner Politik gemacht et cetera (326). Mangels Vergleichen bleibt offen, ob sich Seyß-Inquart wirklich ungewöhnlich intensiv engagierte (325) und was es konkret bedeutete, wenn er kraft seines Amtes den Anspruch auf die politische Führung in der Judenpolitik erhob (349 f.). Wie paßt dies alles damit zusammen, daß laut Koll letzten Endes der ss-Komplex das Sagen hatte (351), bei dem auch die operative Durchführung sämtlicher antisemitischen Maßnahmen lag (374)? Über die Verfolgung der Sinti und Roma, der ein vierseitiges Kapitel gewidmet ist, erfährt man, Anteil und Rolle Seyß-Inquarts daran seien unklar, er habe jedenfalls keinen aktiven Beitrag geleistet (380). Obendrein gebe es keinen aus der Zeit vor 1945 stammenden Beleg dafür, daß Seyß-Inquart über den Holocaust exakt Bescheid wußte (359).

Es ist verständlich, daß es Koll schwer fällt, Seyß-Inquarts Person und Handeln zumindest da oder dort Facetten der Mäßigung zuzubilligen, selbst wenn sich dies aufdrängt und damit keineswegs einhergeht, daß dem Reichskommissar humanitäre Rücksichtnahme attestiert wird — Koll zeichnet ihn ja schließlich und zu Recht als flexiblen Pragmatiker. En passant wird etwa die im Vergleich zu anderen okkupierten Gebieten bemerkenswerte Tatsache erwähnt, daß in den Niederlanden lediglich zweimal — zuletzt im Oktober 1942 — Hinrichtungen von Geiseln stattfanden. Geiseln wurden auch danach festgesetzt, aber nicht exekutiert, was Koll durch folgende tautologische Formulierung mitteilt: »Geiselnahmen blieben weiterhin Eckpfeiler deutscher Geiselpolitik« (392). Nun gibt es viele gute Gründe, die Festsetzung unschuldiger Geiseln und erst recht deren Hinrichtung abzulehnen. Ebenso klar ist freilich, daß eine Geiselpolitik ohne Geiselnahmen schlechterdings undenkbar ist.

Überblickt man die von Koll in unterschiedlicher Intensität behandelten Themenfelder der deutschen Okkupa­tions­politik insgesamt, so ergibt sich ein ambivalentes Bild. Stiefmütterlich behandelt wird die Wirtschaftspolitik, zu der sich eher allgemein gehaltene Aussagen finden. Gelungen sind die Abschnitte über den Umgang des Reichskommissars mit jenen Holländern, die er als Pendant, wenn nicht als Partner bei der Verwaltung der Niederlande ins Kalkül ziehen mußte. Dies gilt für die nach der Flucht von Königin und Regierung im Land gebliebenen Spitzenbeamten wie auch für die kollaborationsbereiten Kräfte unter den bis Ende 1941 in diversen Gruppen und Parteien organisierten einheimischen Faschisten. Alle diese Aspekte eignen sich vortrefflich, den versierten Taktiker Seyß-Inquart in Aktion vorzuführen. Solide sind Kolls Angaben zu Aufbau, Gliederung, Kompetenzen und Personal des Reichskommissariats, einer Besatzungsverwaltung neuen Typs. Erwähnung verdient, daß Koll die Behauptung, die zahlreichen von Seyß-Inquart nach Den Haag mitgebrachten ›Ostmärker‹ hätten dort eine Österreich-Connection oder einen Donauklub gebildet, strikt zurückweist. Der Verfasser streift dieses Thema nur am Rande, seine Begründung wirkt wenig plausibel: »Denn erstens verstand sich Seyß-Inquart entsprechend Hitlers Auftrag als Repräsentant des gesamten Großdeutschen Reiches, ›österreichische‹ Akzente lassen sich […] lediglich in der Personalpolitik und im Bereich der Kultur- und Wissenschaftspolitik ausmachen. Zweitens erschwerte die skizzierte Anwesenheit von Reichsinstanzen jeden Versuch, der deutschen Politik einen ›ostmärkischen Stempel‹ aufzudrücken« (166).

Ein rund vierzig Seiten langes Kapitel behandelt die Agonie von Seyß-Inquarts Herrschaft angesichts des Vorrückens alliierter Truppen und deren teilweiser Besetzung der Niederlande. Um den alliierten Vormarsch zu behindern, ließ die Wehrmacht weite Landstriche unter Wasser setzen, wozu Koll bemerkt: »Absurderweise warf er [Seyß-Inquart] […] den Alliierten vor, durch die Bombardierung von Dämmen […] viel nachhaltigere Zerstörungen angerichtet zu haben als alle Flutungen zusammengenommen, die die Besatzungsmacht durchgeführt hätte« (551, Fußnote 57). Warum diese Behauptung absurd sein soll, erfährt man nicht. Ausgelöst durch einen von der Exilregierung angeordneten Eisenbahnerstreik, kam es zum Hungerwinter 1944/45, da Seyß-Inquart als Repressalie die von den Deutschen betriebenen Verkehrsmittel für Lebensmitteltransporte sperrte. Koll kritisiert Seyß-Inquart für diese Anordnung; er zitiert aber einen niederländischen Historiker, der die Mitschuld der Alliierten und der Exilregierung am Hungertod tausender Holländer nachwies (106 f.). Erwähnung findet auch, daß Seyß-Inquart zwar die üblichen Durchhalteparolen verkündete, in der Kriegsendphase jedoch eine möglichst gewaltfreie, geregelte Übergabe seines Herrschaftsgebiets an die Briten und Amerikaner anstrebte.1 Dennoch heißt es in teilweisem Widerspruch zu dem zuvor gezeichneten, differenzierten Bild Seyß-Inquarts: »Seine Nibelungentreue zum untergehenden Regime und seine erpresserische Politik qualifizierten ihn wieder einmal als nationalsozialistischen Hardliner, der sich durch Radikalität und Intransigenz profilieren wollte« (565).

Falls Seyß-Inquart gehofft hatte, hiermit seinen Kopf zu retten, so ging diese Rechnung nicht auf, wie das Kapitel über Anklage und Verurteilung im Nürnberger Prozeß (meines Erachtens das beste des Buches) darlegt. Sein Schicksal stand freilich auf des Messers Schneide — das Todesurteil für diesen angeblichen Hardliner war keineswegs von Anfang an ausgemacht. Gleichwohl bündelt die Zusammenfassung die Befunde des Buches nochmals, meist in markanter Zuspitzung. Seyß-Inquart behielt »die gesamte Besatzungszeit über die Fäden der deutschen Politik in der Hand«, und es gelang ihm, »seine Position gegen Ansprüche insbesondere aus dem Partei- und dem Sicherheitsapparat zu verteidigen« (617). Die Persönlichkeit des Protagonisten wird so beurteilt: »Bei Seyß-Inquart handelte es sich vielmehr um einen gebildeten, intelligenten, ideologisch vollkommen überzeugten Nationalsozialisten […] In der starken ideologischen Fixierung liegt meines Erachtens der Grund für den Umstand, dass Intelligenz und Nüchternheit mit einer erstaunlichen Naivität und Borniertheit einherging« (628). »Vor diesem Hintergrund kann Seyß-Inquart weder als Verbrecher im kriminologischen Sinn noch als Psychopath bezeichnet werden. Er war vielmehr ein geschickt agierender Politiker, der die Etablierung der ›Neuen Ordnung‹ als historische Herausforderung seiner eigenen Zeit empfand« (629).

Es handelt sich, aufs Ganze gesehen, um ein gut lesbares Buch. Manche Sätze hätte man knapper formulieren und auf die meist unnötige Verwendung einfacher Anführungszeichen problemlos verzichten können, aber dies sind Marginalien. Sachliche Fehler sind mir nur wenige aufgefallen: Mehrfach verwechselt Koll das Reichssicherheitshauptamt mit dem SS-Hauptamt (162, 305), und die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen stammt vom 1. September 1939, nicht vom 1. Mai (250, Fußnote 205). Etwas naiv wirkt es, wenn Koll schreibt, Seyß-Inquart habe für eine seiner Reden in der niederländischen Presse Zustimmung geerntet (204), da diese Presse selbstredend unter strikter deutscher Zensur stand.

Die Einleitung kündigt allerhand Vergleiche an und in der Tat hätte sich vor allem ein Blick auf das im April 1940 eingerichtete Reichskommissariat für die besetzten norwegischen Gebiete angeboten, das nahezu gleich wie die Behörde Seyß-Inquarts konstruiert war; obendrein ist es durch eine umfangreiche Monographie bestens erschlossen.2 Koll läßt es bei wenigen Seitenblicken bewenden, sodaß seine oft pointierten Aussagen zur Situation in den Niederlanden deren spezifischen Charakter nicht erkennen lassen. Die Besonderheiten der Politik Seyß-Inquarts hätten sich am besten durch Vergleiche mit anderen besetzten Ländern herausarbeiten lassen. Ähnlich verhält es sich mit allem, was der Verfasser zur angeblich herausragenden Karriere des ›Ostmärkers‹ Seyß-Inquart vorbringt. Eine systematische Untersuchung solcher Karrieren, wie sie der Rezensent in einer von Koll nicht herangezogenen Studie vorgenommen hat, relativiert dieses Bild nachhaltig.3

Positiv schlägt zu Buche, daß Koll sämtliche relevanten Archivbestände in den Niederlanden, Deutschland, Großbritannien, Tschechien, Kanada, Polen und Österreich ausgewertet hat; die Quellenbasis, zu der auch zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften gehören, läßt keine Wünsche offen. Auf die zu starke Betonung von Rechtstexten wurde bereits hingewiesen. Von selbst versteht sich, daß die einschlägige Fachliteratur herangezogen wurde; sie und edierte Quellen tragen ausweislich der Fußnoten den Text in einem erheblichen Ausmaß. Erfreulich ist, daß die verzweigte niederländische Forschung zur deutschen Besatzung für eine des Niederländischen nicht mächtige Leserschaft aufbereitet wird.

Insgesamt entsteht ein facettenreiches, gut lesbares Panorama sowohl des Lebens Seyß-Inquarts als auch der Niederlande unter deutscher Okkupation. Dort, wo Koll aus den Quellen schöpft, wird er der schillernden Persönlichkeit seines Protagonisten, der sich einfachen Zuordnungen entzieht, gerecht. Nur schade, daß die zusammenfassenden Wer­tungen von Dämonisierungsversuchen nicht ganz frei sind. Dennoch: Ein gelungener Beweis für die Wichtigkeit des biographischen Genres auch und gerade für die Erforschung der NS-Herrschaft.

 

  1. Eine weitere unnötige Übertreibung ist es, wenn Koll behauptet, Seyß-Inquart habe in der Kriegsendphase auf Kosten der Wehrmacht »einen beachtlichen Einfluss auf Planungen zur Dislozierung und zum Einsatz der bewaffneten Verbände« erlangt (549).
  2. Robert Bohn, Reichskommissariat Norwegen. ›Nationalsozialistische Neuordnung‹ und Kriegswirtschaft, München 2000. Eine Biographie des Reichskommissars Josef Terboven liegt allerdings nur in norwegischer Sprache vor.
  3. Martin Moll, Himmlers Sorgenkinder oder verlässliche Vasallen? Österreichische höhere ss-Führer zwischen ostmärkischen Traditionen und der SS-Moral, in: Alfred Ableitinger/Martin Moll (Hg.), Licence to detect. Festschrift für Siegfried Beer zum 65. Geburtstag, Graz 2013, 308—348.